G-BA passt Corona-Sonderregelungen an
Am 02. Dezember 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen u.a. im Bereich ärztlich verordneter Leistungen bis Ende März 2022 verlängert.
Für den Bereich der Heilmittel-Verordnungen gilt:
- Die Verordnungen bleiben auch bei einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen gültig
- Verordnungen und Folgeverordnungen für Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann postalisch an Versicherte übermittelt werden.
Damit reagiert der G-BA auf die vierte Welle der Corona-Pandemie, die durch sehr hohe Infektionszahlen, eine bundesweit zu niedrige Impfquote und hohe Belastungen für die Intensivstationen der Krankenhäuser geprägt ist. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 26. November 2021 in Kraft.