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AKTUELLES

Österreich: Verankerung der Musiktherapie im Gesundheitswesen

Sieben Jahre nach dem Bundesgesetz über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie
entschied der Gesundheitsausschuss des Österreichischen Parlaments die Etablierung der Musiktherapie als Basisangebot der stationären Versorgung. Der Entschließungsantrag regt außerdem an, zumindest in speziellen Fällen eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen zu prüfen. Zusätzlich sollen das gesetzlich anerkannte Berufsbild gestärkt und die Aufnahme der Musiktherapeut:innen in die Strukturpläne Gesundheit gefordert werden.

In Zeiten großer Herausforderungen könne Musiktherapie effizient bei der Behandlung von Traumata, Suchterkrankungen und Demenz aber auch spezialisiert von der Neonatologie bis hin zum Palliativ- und Hospizsektor eingesetzt werden.
Das österreichischen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ordnet die Musiktherapie den Verfahren  der „Complementary and Alternative Medicine – CAM“ zu, favorisiert jedoch für diese -wie für die Anthroposophische Medizin und die Homöopathie- den Begriff Komplementärmedizin,  um zu signalisieren, dass die Methoden nicht als Alternativen zur Schulmedizin angesehen werden sollen.