Erstattung der Kosten für Kreatives Stressmanagement (BVAKT)®
Folgende Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen qualitätsgesicherte Präventionskurse mit Kreatives Stressmanagement (BVAKT)®
Der Zuschussbetrag wird von den Kassen nach Vorlage der Teilnahme- und Zahlungsbescheinigungen direkt an die Versicherten erstattet. Die Teilnahme an Kompaktkursen muss vorher genehmigt werden. Voraussetzung ist eingeschränkte Teilnahmemöglichkeit an wöchentlichen Kursen z.B. durch unregelmäßigen Schichtdienst, Familienpflege, Alleinerziehen etc.
Für folgende Personengruppen wird der Kursbeitrag nach Antragstellung direkt von der Krankenkasse entsprechend den jeweiligen Satzungsvorgaben zu 100% oder 90% übernommen:
- Versicherte, die für das laufende Jahr bereits von der gesetzlichen Zuzahlung zu Leistungen der Krankenkasse befreit sind
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
- Empfänger von Sozialhilfe Empfänger von Grundsicherung