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Fortbildungskriterien

Kriterien zur Anerkennung von Fortbildungen (BVAKT)

Unter Fortbildung versteht der BVAKT Maßnahmen zur Vertiefung der fachspezifischen Ausbildung als Anthroposophische Kunsttherapeutin (BVAKT)/ Anthroposophischer Kunsttherapeut (BVAKT)/ sowie die Erweiterung des Wissens im Bereich der Anthroposophischen Medizin. Die Fortbildung erfolgt nach der abgeschlossenen Ausbildung. Der Begriff „Weiterbildung" wird, um Irritationen zu vermeiden, nicht verwendet.

Ziele der Fortbildung

Beständige Fortbildung ist eine ethische Aufgabe Anthroposophischer Kunsttherapeutinnen und Anthroposophischer Kunsttherapeuten. Ziele dieser Fortbildung sind:

  • die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen zu erhalten
  • die ausgebildeten Kompetenzen zu erweitern und zu aktualisieren
  • die Gesundheit der Patienten zu erhalten und zu fördern.

Dementsprechend ist u.a. das Training in folgenden Funktionsbereichen erforderlich:

F1 Erkennen und Beurteilen:

a) Abgrenzung des eigenen Kompetenz- und Erlaubnisbereichs
b) Fachspezifische Anamneseerhebung
c) Fachspezifische Diagnostik
d) Dokumentation.

F2 Kunsttherapeutisch Handeln:

a) Orientierung der Behandlung an Ergebnissen der fachspezifischen Diagnostik und Indikation
(ärztliche Diagnose und Leitsymptomatik), am Therapieziel und an der Belastbarkeit des Patienten)
b) Therapieplanung und -durchführung
c) Gestaltung der therapeutischen Beziehung
d) Therapeutischer Einsatz fachspezifischer künstlerischer Materialien, Mittel, Prozesse, Übungsreihen
e) Prävention spezifischer Gesundheitsrisiken.

F3 Kommunizieren und Kooperieren

a) Kooperation mit verordnenden Ärzten und angrenzenden Berufsgruppen , Umgang mit Angehörigen
b) Konflikt- und Krisenmanagement

F4 Lernen und Entwickeln

a) Intervision und Supervision
b) Qualitätsmanagement
c) krankheitsspezifisches Wissen
d) Medizinische Versorgungsformen
e) Berufsethik
f) Berufsrecht
g) Berufskundliche Aktualisierung


Geeignete Fortbildungsformen sind z. B.: Vorträge, Seminare, Workshops, Kurse, Kolloquien, Tagungen, Klinische Fortbildungen in Form von Vorlesungen, Fallstudien, Demonstrationen und Übungen oder Livestream-Seminare. Für eine Anerkennung von Livestreams gelten folgende  Anforderungen:

  • Terminveranstaltung
  • Live-Veranstaltung
  • Registrierung der Teilnehmenden und der Teilnahme
  • Möglichkeit zur direkten Interaktion mit den Dozierenden.
  • Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit.


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