Kriterien zur Anerkennung von Fortbildungen (BVAKT)
Unter Fortbildung versteht der BVAKT Maßnahmen zur Vertiefung der fachspezifischen Ausbildung als Anthroposophische Kunsttherapeutin (BVAKT)/ Anthroposophischer Kunsttherapeut (BVAKT)/ sowie die Erweiterung des Wissens im Bereich der Anthroposophischen Medizin. Die Fortbildung erfolgt nach der abgeschlossenen Ausbildung. Der Begriff „Weiterbildung" wird, um Irritationen zu vermeiden, nicht verwendet.
Ziele der Fortbildung
Beständige Fortbildung ist eine ethische Aufgabe Anthroposophischer Kunsttherapeutinnen und Anthroposophischer Kunsttherapeuten. Ziele dieser Fortbildung sind:
- die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen zu erhalten
- die ausgebildeten Kompetenzen zu erweitern und zu aktualisieren
- die Gesundheit der Patienten zu erhalten und zu fördern.
Dementsprechend ist u.a. das Training in folgenden Funktionsbereichen erforderlich:
F1 Erkennen und Beurteilen:
F2 Kunsttherapeutisch Handeln:
F3 Kommunizieren und Kooperieren
F4 Lernen und Entwickeln
Geeignete Fortbildungsformen sind z. B.: Vorträge, Seminare, Workshops, Kurse, Kolloquien, Tagungen, Klinische Fortbildungen in Form von Vorlesungen, Fallstudien, Demonstrationen und Übungen oder Livestream-Seminare. Für eine Anerkennung von Livestreams gelten folgende Anforderungen:
- Terminveranstaltung
- Live-Veranstaltung
- Registrierung der Teilnehmenden und der Teilnahme
- Möglichkeit zur direkten Interaktion mit den Dozierenden.
- Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit.
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