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AKTUELLES

20 Jahre Künstlerische Therapien im offiziellen OPS

Als Reaktion auf den Gesetzesentwurf zur Einführung des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Diagnosis Related Groups – DRG) wurde der Runde Tisch Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus -ab 2003 BAG Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG PVA)- als Zusammenschluss von 17 Organisationen aus den Berufen in der Psychotherapie, Psychologie, Sozialarbeit und den Künstlerischen Therapien gegründet.

Innerhalb der Einführungsphase von 2003 bis 2004 ist es der BAG PVA gelungen, Ziffern für die Kodierung der psychosozialen Leistungen zu etablieren. Zur Aufnahme der mit künstlerischen Mitteln arbeitenden Therapieformen in das Klassifikationssystem des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) konnten Zusammenstellungen von internationalen wissenschaftlichen Studien aus der Onkologie und Geriatrie erbracht werden. Zusätzlich wurden die Anforderungen mit Angaben zu internationalen Prozedurenklassifikationen erfüllt, die bereits entsprechende Therapien beinhalteten.

Auf diesen Voraussetzungen beruht die unerlässliche Kurzdefinition des OPS bis heute: 

„9-401.4 Künstlerische Therapie 

Inkl.: 

Kunst- und Musiktherapie u.a. 

Hinw.:

Therapeutische Maßnahmen, die Wahrnehmungs- und Gestaltungsprozesse um-fassen sowie therapeutische Anwendung künstlerischer Medien.“

Mit der weitgefassten Definition der therapeutischen Anwendung künstlerischer Mittel und der nichtabschließenden Aufzählung konnten auch Fachbereiche der Künstlerische Therapien, für die damals noch keine ausreichenden Studien vorlagen, vorausschauend einbezogen werden. Ausgehend von den ersten offiziellen DRG -Kodes wird seit 2005 der OPS jährlich weiterentwickelt. Mit Bezug zu den Abbildungen Künstlerischer Therapien in Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) können neue Kodes implantiert werden. Der OPS dokumentiert für das Jahr 2025 zwölf Kodierungen, die Künstlerische Therapien beinhalten. 

Zur Bestätigung des gewählten Begriffs „Künstlerische Therapien“ kann inzwischen auf die Definition eines Reviews der WHO zur Evidenz und Rolle der Künste bei der Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden verwiesen werden. Hiernach gehört zu den grundlegenden, interkulturell anerkannten Merkmalen der Künste das für sich selbst geschätzte physisch präsente sowie als Erfahrung wertgeschätzte Kunstprodukt. Als Mittel zum Transfer von Erlebtem kann es für die Schaffenden und für die Rezipient:innen emotional-imaginative Erfahrungen beinhalten oder hervorrufen. Außerdem zeichnet sich künstlerische Aktivität dadurch aus, dass sie Innovation, Originalität und schöpferisches Handeln mit Bezug auf die Regeln der Gestaltung, der Komposition und des Ausdrucks erfordert. Damit unterscheidet sich das künstlerische Schaffen vom Einsatz kreativer Fähigkeiten in anderen Bereichen des Lebens. Auf dieser Basis zielen die Interventionen Künstlerischer Therapien ganzheitlich auf die Wiedergewinnung des Schöpferischen, den Ausdruck von Erleben, den Umgang mit Konflikten, der selbstreflexiven Erkenntnisfähigkeit im Sinne von Selbstregulation sowie den Zugriff auf Ressourcen des intuitiven Wissens.5

 

vgl. Fancourt D, Finn S (2019) What is the evidence on the role of the arts in improving health and well-being? A review. Copenhagen: WHO Regional Office for Europe; 2019 (Health Evidence Network (HEN) synthesis report 67), https://iris.who.int/handle/10665/329834 Zugriff 23.12.2024.