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Historie

100 Jahre Anthroposophische Medizin

 

100JahreIm Jahr 2020 wurde der 100. Geburtstag der Anthroposophischen Medizin gefeiert. Dabei erinnerten wir uns an die zahlreichen Ärztinnen, Heilpädagogen und Künstlerinnen, die zusammen mit Dr. phil. Rudolf Steiner und der Ärztin Ita Wegman unserer therapeutischen Arbeit mit künstlerischen Mitteln den Weg bereiteten. Rückschauend wird deutlich, dass Rudolf Steiner bereits ab 1906 erste Hinweise zur therapeutischen Anwendung von Elementen der Sprache, der Musik und des Gesangs gab.

Ab 1928 entwickelte Ita Wegmann zusammen mit der Ärztin Dr. Margarethe Hauschka therapeutische Übungen mit den Mitteln der Bildenden Kunst und ab 1935 mit der Malerin Liane Collot d'Herbois heilsam wirkende Bilder. So liegen die Anfänge der frühen Anthroposophischen Kunsttherapien mehr als 100 Jahre zurück. Gleichermaßen bleibt der anthroposophische Ansatz zu den Künstlerischen Therapien in Entwicklung und entsteht stets neu.

 

Zum heutigen Stand der Anthroposophischen Kunsttherapien haben Wegbereiter aus mehreren Generationen beigetragen. So leben die Grundlagen aus der Gründungszeit fort und werden mit neuen Möglichkeiten zeitgemäß erweitert. Unverkennbar ist, dass die Entwicklung weiter geht und damit ein Weg zum Ziel wird, der Verständnis für das Prozesshafte voraussetzt. Wer sich darauf einlässt, erfährt, dass Kontinuität, Ausdauer, Gelassenheit und Liebe zur Tat täglich aufs Neue dazu motivieren, auf das Ziel einer umfassenden Therapie mit den schöpferischen Möglichkeiten künstlerischer Mittel und einer tragfähigen therapeutischen Beziehung hinzuarbeiten. Dieser Weg berücksichtigt innere und äußere Entwicklungen. Dabei isl es von Bedeutung, realistisch erreichbare Teilziele anzustreben, um im Einklang mit dem schon Erreichten, die Verbindung zwischen dem Gegebenen und dem Neuen zu generieren.

1978 wurde der BVAKT als Berufsverband für künstlerische Therapie auf anthroposophischer Grundlage von Künstlerischen Therapeuten und der Ärztin Dr. med. Pia Christensen gegründet. Neben der Interessenvertretung der Berufsgruppe zielte er auf die Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten und der Medizinischen Sektion am Goetheanum in Dornach, Schweiz.

Dem Vorschlag von Dr. med. Michaela Glöckler folgend benannte sich der Verein 1994 um in „Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie“. Einer Fundstelle im Werk Rudolf Steiners zu Folge konnte zu diesem Zeitpunkt die gesamte Therapierichtung umbenannt werden in „Anthroposophische Medizin“.

Dem BVAKT Vorstand gehörten bis Ende 1990er Jahre die Ärzte Dr. Eckehard von Laue und Markus Treichler an. Durch Markus Treichler war zu allen Entscheidungen die Beratung und Vernetzung mit der Gesellschaft Anthroposophische Ärzte in Deutschland (GAÄD) gewährleistet. Die Sitzungen fanden in der Filderklinik bei Stuttgart bzw. später im Gemeinschaftsbüro statt, das der BVAKT bis 2004 zusammen mit der GAÄD und dem Berufsverband Heileurythmie in Filderstadt betrieb.
Ebenfalls enge Zusammenarbeit pflegte der BVAKT mit dem Lobbyisten und damaligem Geschäftsführer der Patienteninitiative „Verein für ein erweitertes Heilwesen“ Ekkehard von Blücher. Dieser setzte sich 1992 im BMG für die Berücksichtigung der besonderen Therapierichtungen im Gesundheitsstrukturgesetz ein. Ziel war die Aufnahme der anthroposophisch erweiterten Medizin in die Kostenübernahme durch die GKV. Flankierend informierte der Vorstand des Berufsverbands seine Mitglieder über die Voraussetzungen einer Kassenzulassung nach § 124 SGB V und führte mit Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 21. November 1992 in Analogie zu § 124 Abs. 2 Satz Nr. 2 SGB V eine ausbildungsübergreifende zweijährige mentorierte berufspraktische Erfahrungszeit in unselbständiger Tätigkeit ein. Diese vom Gesetzgeber geforderte Berufspraxis sollte die Anforderungen an Qualität, Sorgfalt und Zuverlässigkeit der nach dem Abschluss der Ausbildung folgenden freiberuflichen Leistungserbringung sicherstellen. Deshalb war eine enge fachliche Überwachung und Kontrolle zur Erlangung von Praxiswissen innerhalb von 2 Jahren in unselbständiger Tätigkeit erforderlich.

PDF: Der Beitrag anthroposophisch orientierter Ärzte zur Entwicklung, Qualitätssicherung und Definition des Berufes Anthroposophischer Kunsttherapeuten

Bei Inkrafttreten der Richtlinien bereits tätige anthroposophische Kunsttherapeuten bestand eine Übergangsregelung. Sie hatten bis zum 31.12.1996 die Möglichkeit, die Ordentliche Mitgliedschaft zu beantragen, wenn sie den Nachweis über eine mindestens fünf Jahre währende Zusammenarbeit mit zwei anthroposophisch orientierten Ärzten vorlegten. Im Ausnahmefall konnte als Ordentliches Mitglied aufgenommen werden, wer eine kunsttherapeutische Qualifikation vor der Aufnahmekommission des Berufsverbandes nachwies, die über die Gleichwertigkeit zu den Richtlinien befand. Die Falldokumentationen erfolgten nach einem Dokumentationsleitfaden der Aufnahmekommission. Dessen Grundlagen wurden im Zusammenhang mit der Sektionsarbeit durch ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter der Klinik Öschelbronn aus der Praxis heraus entwickelt. Ziel des Projektes war: Das Ermöglichen einer differenzierten, der anthroposophischen Menschenkunde angemessenen Einzelfalldarstellung für praktizierende Kunsttherapeuten, die Entwicklung eines Leitfadens zur Strukturierung von Erfahrungen von Praktikanten und Studierenden, der auch für die Erstellung ihrer Diplom-Arbeiten genutzt werden konnte, die Entwicklung einer schul- und methodenübergreifenden Verständigung bis eine in zukünftige wissenschaftliche Auswertung auf Basis vergleichbarer Einzelfalldokumentationen die Suche nach einer gemeinsamen Sprache für die unverzichtbare Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Kunsttherapeuten und deren Weiterentwicklung zu praktizieren. Das Ergebnis dieses Projektes wird bis heute international genutzt. Eine letzte Aktualisierung erarbeiteten die Experten der Aufnahmekommission des BVAKT im Jahr 2015.

Auf Empfehlung von Peter Meister, dem Vorstand der European Federation of Natural Medicine Users, wurde 2003 für das dokumentierte Verfahren eine Behandlungsleitlinie erstellt, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Ab 2008 enthält die Leitlinie ein Kapitel zur Zusammenarbeit mit dem verordnenden Arzt analog der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands zur Umsetzung des § 125 SGB V. Für die Kommunikation zwischen Therapeut und Arzt wurde in Zusammenarbeit mit Dr. med. Claus-Carsten Geck das Formblatt Kurzmitteilung „standardis“ entwickelt.
Diese Maßnahmen bildeten die Basis zum Aufbau einer professionellen Qualitätssicherung, die die erforderliche Ausbildung und Prüfung in Analogie zu den Vorgaben des § 124 SGB V einbezieht.

PDF: Leitlinie zur Behandlung mit Anthroposophischer Kunsttherapie (BVAKT)® für die Fachbereiche Malerei, Plastik, Musik, Sprachgestaltung

Weitere relevante Meilensteine zur Weiterentwicklung der Therapieform und des Berufs sind:

  • Einrichtung der Erlaubnis zur Führung der vereins- und namensrechtlich geschützten Berufsbezeichnung Anthroposophische Kunsttherapeutin (BVAKT)/ Anthroposophischer Kunsttherapeut (BVAKT) (1997)
  • Beschreibung und Weiterentwicklung des Berufsbilds (1996, 2004 und 2011) Anthroposophische Kunsttherapeutin/ Anthroposophischer Kunsttherapeut
  • Berufsordnung Anthroposophischer Kunsttherapeuten im BVAKT (ab 1998)
  • Nachweis von Nutzen und Wirtschaftlichkeit in der Anthroposophic Medicine Outcomes Study (1997 - 2005)
  • Fortbildungsordnung analog zur Anlage 4 der Rahmenempfehlungen der Spitzenverbände der
    Krankenkassen nach § 125 Abs. 1 SGB V in der Fassung vom 25. September 2006.
  • Richtlinie zur Aufnahme Ordentlicher Mitglieder in den BVAKT mit der ersten fachbereichsübergreifenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung (2008).

PDF: Berufsbild Anthroposophische Kunsttherapeutin (BVAKT)/ Anthroposophischer Kunsttherapeut (BVAKT)

Entsprechend der Verträge nach §§ 140 a ff. SGB V zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin begann die Entwicklung einer zentralen methodenspezifischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für  Anthroposophische Kunsttherapeutinnen (BVAKT) und Anthroposophische Kunsttherapeuten (BVAKT) nach Strukturen staatlich geregelter Heilberufe. Die 1. Fassung wurde im Jahr 2008 von der Mitgliederversammlung im Rahmen der Richtlinie zur Aufnahme Ordentlicher Mitglieder verabschiedet.
Seit 2016 werden in dieser Richtlinie die Möglichkeiten zu Lebenslangem Lernen nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) berücksichtigt.
Zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Ausbildung und Prüfung nach der Richtlinie des BVAKT wurde im Jahr 2017 auf Wunsch kooperierender Ausbildungsinstitute eine Erläuterung erstellt. Diese beschreibt die Ausbildungsinhalte und –umfänge sowie die zu erwerbenden Kompetenzen. Weiterhin ist jeder Beschreibung eine umfangreiche Literaturliste beigefügt. In den Jahren 2017 und 2018 wurden in Kooperation mit den Lehrenden des Studiengangs Kunsttherapie/Sozialkunst der Alanus Hochschule Alfter, der Hochschule für Kunst im Sozialen (HKS), Ottersberg und der Weiterbildung Klinisch-anthroposophische Kunsttherapie der HKS am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke Kollektivanerkennungen für die Absolventen erarbeitet, sodass für diese die Gleichwertigkeitsnachweise vereinfacht zu erbringen sind. Ab dem 20 September 2020 laufen die Aufnahmen nach der Richtlinie 1992 aus.


Registrierung beim Deutschen Marken-und Patentamt

Auf Empfehlung der Medizinischen Sektion am Goetheanum in Dornach, Schweiz wurde die Registrierung des Behandlungsverfahrens 2004 beim Deutschen Marken- und Patentamt beantragt und die Erlaubnis zur Führung der Wortmarke „Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®" zur Kennzeichnung von Dienstleistungen in Deutschland erteilt. Mit der Wortmarke dürfen Ordentliche Mitglieder des BVAKT ihre durch verbandsinterne Qualitätskriterien gesicherten Dienstleistungen kennzeichnen.

SICHERUNG UND ETABLIERUNG KÜNSTLERISCHER THERAPIEN IN DER STATIONÄREN VERSORGUNG

 Im Rahmen der Einführung des Diagnosebezogenen Fallpauschalensystems (DRG) in das Deutsche Krankenhaussystem lud der BVAKT im Jahr 2002 Vertreter des Deutschen Fachverband für Kunst- und Gestaltungstherapie (DFKGT), der Deutschen Gesellschaft für Künstlerische Therapieformen (DGKT) und des Berufsverband Heileurythmie (BVHE) nach Göttingen zur Gründung der Fachverbände für Kunst- und Gestaltungstherapie ( AG DRG FKT) ein. Der AG DRG FKT gelang es mit Unterstützung der Profs. Dr. David Aldridge, Dr. Barbara Wichelhaus und v.a.m. die Abbildung der Künstlerischen Therapien im amtlichen OPS 2003. Seither wirken Kolleginnen und Kollegen in der AG Implementierung erfolgreich an der Abbildung Künstlerischer Therapien in den Leitlinien der AWMF. Diese Arbeit führte zu Stabilisierung und Zunahme der Arbeitsplätze im Bereich der stationären Versorgung. Ab 2007 sind die Künstlerischen Therapien durch die Arbeit der AG Implementierung in der Klassifikation Therapeutischer Leistungen (KTL) Deutsche Rentenversicherung abgebildet.

2014 gaben sich die Mitgliedsverbände der ehemaligen AG DRG FKT als  Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien ihre rechtliche Form als eingetragener Verein.

https://bagkt.de/wordpress/

Nach mehrjähriger Entwicklungs- und Abstimmungsarbeit verabschiedeten die neun Mitgliedsverbände der BAG KT, zu denen der BVAKT vom Gründungstag an zählt, im Jahr 2018 ein fachbereichsübergreifendes Konsenspapier auf Niveaustufe 6 (Bachelor) des DQR als Grundlage eines gemeinsamen Berufsbilds Künstlerischer Therapeuten.

https://bagkt.de/wordpress/informationen/konsenspapier-zum-berufsbild/