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Besondere Versorgung

Kostenübernahmen ab Januar 2027 wie in der Schweiz und den Niederlanden nur noch stationär

Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes entfallen unter anderem ambulante Therapien der Anthroposophischen Medizin ab dem 1. Januar 2027 als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung – auch als freiwillige Satzungsleistung.

Wie alle für anderen Künstlerischen Therapien in der Schweiz und den Niederlanden werden die Kosten für Leistungen der Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® in der ambulanten Versorgung ab dem 01. Januar 2027 von privaten Zusatzversicherungen  und Selbstzahlenden übernommen. Einige Solidargemeinschaften übernehmen sowohl Kosten für die ambulante und stationäre Versorgung.

Unberührt bleiben die Kostenübernahmen für ganzheitliche Behandlungen in den auf Grundlage der Anthroposophischen Medizin versorgenden Krankenhäusern. Nach der Studie des F.A.Z-Instituts und IMWF  zählen sie zu den besten Kliniken Deutschlands:

Die Initiative «weil's hilft»  kündigt die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde an. Im Rahmen des für Ende 2026 angekündigten zweiten Bericht der Finanzkommission Gesundheit zur Strukturreform des Gesundheitswesens sollen erneut konkrete Vorschläge für eine moderne, wissenschaftsorientierte und patientenzentrierte Integrative Medizin eingebracht werden.