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Integrierte Versorgung

Integrierte Versorgung

Die Integrierte Versorgung mit Anthroposophischer Medizin zielt auf eine ganzheitlich patientenorientierte und interdisziplinäre medizinische Versorgung durch eine enge Kooperation unterschiedlicher Leistungserbringer. Hierbei wird Krankheit als sinnhafter Aspekt individueller Lebensäußerung mit Entwicklungspotentialen betrachtet. Bei der Behandlung von Krankheit, der Entwicklung und Erhaltung von Gesundheit kommt dem Patienten im Dialog mit Arzt und Therapeut eine wesentliche, selbstaktivierende und regulierende Rolle zu.

Wer kann teilnehmen?

Am Rahmenvertrag zur IV mit AM nehmen mehrere Gesetzliche Krankenkassen teil. Deren Versicherte können bei den teilnehmenden Ärzten eine Teilnahmeerklärung unterzeichnen. Dann erhalten sie alle vertraglich zugesicherten Leistungen auf Versichertenkarte zu Lasten ihrer Krankenkasse.

Als Leistungserbringer können am Vertrag alle Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztlichen Therapeuten teilnehmen, die gegenüber ihren Berufsorganisationen ihre Qualifikation im jeweiligen Bereich der AM sowie die Erfüllung der Anforderungen an ihre Praxiseinrichtung nachgewiesen haben und den Bedingungen des Vertrags zustimmen. An der Teilnahme interessierte Leistungserbringer für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® müssen ihre Qualifikation entsprechend der Richtlinie zur Aufnahme Ordentlicher Mitglieder gegenüber der Ausbildungs- und Prüfungskommission des BVAKT nachweisen.
Nach zusätzlicher Vorlage der für Heilmittelberufe üblichen Standardnachweise steht der Zulassung durch den BVAKT nichts mehr im Wege.