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Kostenübernahme

Informationen zur Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®

Laut § 2 SGB V sind Heilmittel der „Besonderen Therapierichtungen“ aus dem Leistungskatalog der GKV nicht ausgeschlossen. Wie das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 22.03.2005 (Az: B 1 A 1/03 R) bestätigte, ist es Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erlaubt, die Kosten für im Rahmen der Anthroposophischen Medizin erbrachte Leistungen zu übernehmen. Zu diesen zählt die Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®. Als qualitätsgesichertes Heilmittel wird sie von Therapeuten erbracht, die ihre Qualifikation zur Erbringung dieser Leistung gegenüber dem Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.V. nachgewiesen haben.

Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist nicht erforderlich. Detaillierte Informationen gibt es unter https://www.presseportal.de/pm/8304/1037686.

Zur Kostenübernahme stehen den GKV verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Einige Betriebskrankenkassen übernehmen die Kosten im Rahmen des Vertrags zur besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach § 140 SGB V als Sachleistung. Das heißt, dass die an diesem Vertrag teilnehmenden Kassen die Vergütung über eine Abrechnungsstelle direkt an die zugelassene Therapeutin/ den zugelassenen Therapeuten entrichten. Details zur Teilnahme für Patientinnen und Patienten an diesem Vertrag gibt es unter: https://www.damid.de/erstattung-kosten/integrierte-versorgung-patienten.html

Zum 01.01.2026 am Vertrag zur besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin teilnehmende Betriebskrankenkassen

Bundesweit geöffnet

Für MitarbeiterInnen und deren Angehörige


Kostenübernahme im Erstattungsverfahren nach § 13 SGB V

Für die Kostenübernahme im Erstattungsverfahren nach § 13 SGB V treffen die Versicherten eine Vereinbarung mit ihrer Krankenkasse. Diese genehmigen die Kostenübernahme nach eigenen Kriterien. Dazu kann die Vorlage der ärztlichen Verordnung und eines Kostenvoranschlags der Therapeutin/ des Therapeuten gehören. Nach der Genehmigung und Abschluss der Therapie gehen die Versicherten in Vorleistung und legen die Rechnung der GKV zur Erstattung vor. 

Name

Kostenerstattung

SECURVITA BKK

 

Satzungsleistung bei Verordnung durch jeden Arzt mit Kassenzulassung und Durchführung von einem qualifizierten anthroposophischen Therapeuten.

Bahn BKK



bei Verordnung durch Arzt (GAÄD) mit Kassenzulassung und Mitgliedschaft des Therapeuten im BVAKT

Hanseatische Krankenkasse HEK

 

bei Verordnung durch Arzt auf Privatrezept und Behandlung durch ein Mitglied des BVAKT bzw. dem Nachweis einer zur Mitgliedschaft im BVAKT qualifizierten Ausbildung.

 

Infoblatt zur Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® im Rahmen des Vertrags zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V und im Erstattungsverfahren nach § 13 SGB V als PDF zum Download

Anteilige Kostenübernahme durch Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen von Sondervereinbarungen und Bonusprogrammen

Die folgenden Angaben sind dem Vergleichsportal für Gesetzliche Krankenkassen unter https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/leistungsvergleich/naturheilverfahren/35/%C3%9Cbernahme+von+Anthroposophischer+Medizin entnommen. Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt können einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher kann die Kassensuche GmbH kann keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfall wenden sich Interessenten vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

AOK Baden-Württemberg
Leistung für Therapie: Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/7/AOK+BadenW%C3%BCrttemberg

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Leistung für Therapie: Ja, max. 100,00 % und max. 150,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/5/AOK+RheinlandPfalzSaarland

BARMER
Leistung für Therapie: nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/20/BARMER

BERGISCHE KRANKENKASSE
Leistung für Therapie: Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für alle Versicherten
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/154/BERGISCHE+KRANKENKASSE

BKK Herkules
Leistung für Therapie: Ja, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/215/BKK+Herkules

BKK Werra-Meissner
Leistung für Therapie: Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/31/BKK+WerraMeissner

HEK - Hanseatische Krankenkasse
Leistung für Therapie: Ja, max. 70,00 % und max. 100,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/25/HEK++Hanseatische+Krankenkasse

IKK Brandenburg und Berlin
Leistung für Therapie: Ja, max. 80,00 % und max. 150,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/142/IKK+Brandenburg+und+Berlin

IKK Südwest
Leistung für Therapie: Ja, max. 100,00 % und max. 150,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/252/IKK+S%C3%BCdwest

KNAPPSCHAFT
Leistung für Therapie: Ja, max. 80,00 % und max. 50,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/336/KNAPPSCHAFT

novitas bkk
Leistung für Therapie: Ja, max. 100,00 % und max. 50,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/94/novitas+bkk

TK - Techniker Krankenkasse
Leistung für Therapie: Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für alle Versicherten
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/22/TK++Techniker+Krankenkasse

 

Infoblatt zur anteilige Kostenübernahme durch Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen von Sondervereinbarungen und Bonusprogrammen als PDF zum Downlaod

 

Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch die Samarita Solidargemeinschaft

KontaktLeistungen


Geschäftsstelle:     
Samarita Solidargemeinschaft e.V.
Altenwall 17/18
28195 Bremen


Sigrid Bartels
0421-620 669 20
0421-620 669 30
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Internet: https://www.samarita.de  

Die Samarita Solidargemeinschaft erfüllt gemäß § 176 SGB V die Voraussetzungen der anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bzw. vergleichbarer Ansprüche gem. § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VVG. Mitglied der Samarita Solidargemeinschaft kann grundsätzlich jeder werden, der nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. In der Regel werden die Kosten nach einer geltenden Gebührenordnung für Ärzte und oder dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erstattet.

Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch private Zusatzversicherungen

   
 Name    Leistungen
AXA                                    
  80% max. 2.000€ in 2Jahren bei Heilpraktikern
BarmeniaGothaer   Tarife VZN und VENU: 80% bei Ärzte und Heilpraktiker
Bavaria Direkt                            
  80% der Therapie- und Heilmittelkosten – bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr
Die Continentale                  
  Tarif CEK-Plus:  keine Erstattungsobergrenze
HanseMerkur                               
  Tarife Ambulant Premium und Ambulant Exklusiv: 80%
Inter Versicherungsgruppe        
  Tarif INTER QualiMed Z Premium: 80% maximal 2.500 Euro pro Kalenderjahr
UKV - Union
Krankenversicherung
                
 

80% für ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr

R+V Krankenversicherung         
  Tarif  N1U: 80% bis zu 2.400 Euro in 2 Jahren Ärzte und Heilpraktiker

 

Kostenübernahme nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis für Integrative Medizin

Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis " ist eine Orientierungshilfe zur Abrechnung von Leistungen der Naturheilkunde, komplementären und INtegrativen Medizin. Falls der Therapeut/die Therapeutin über keine eigene Approbation verfügt, sind die Leistungen nur im Rahmen ärztlich verordneter und kontrollierter Therapiekonzepte abrechnungsfähig. Der Einfachsatz darf maximal mit 2,3 multipliziert werden.

Ambulante und stationäre LeistungenGOÄ-Ziffern analogPunkteEinfachsatz

Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik,
Malerei, Musik und Sprachgestaltung als
Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten

870 750 43,72

Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik,
Malerei, Musik und Sprachgestaltung als
Gruppenbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten
je Teilnehmer

871 150 8,74

Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik,
Malerei, Musik und Sprachgestaltung, in Kleingruppen
bis 3 Teilnehmer, Mindestdauer 100 Minuten je Teilnehmer,
die Leistung kann in mehreren Sitzungen erfolgen

870 750

43,72

Besprechung mit anderen ärztlichen oder nichtärztlichen Therapeuten über die Fortsetzung der Behandlung

865 345 20,11

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur/zum Kostenübernahme, Sonderkündigungsrecht und Kassenwechsel gibt es im Internet unter: