Informationen zur Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®
Ab dem 1. Januar 2027 können die Kosten für Leistungen der Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® in der ambulanten Versorgung nur noch von Selbstzahlenden, privaten Zusatzversicherungen oder von der Solidargemeinschaften übernommen werden.
Unberührt bleiben die Kostenübernahmen für ganzheitliche Behandlungen in den auf Grundlage der Anthroposophischen Medizin versorgenden Krankenhäusern. Nach der Studie des F.A.Z-Instituts und IMWF zählen sie zu den besten Kliniken Deutschlands:
- Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, Berlin
- Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke, Herdecke
- Die Filderklinik, Filderstadt
- Friedrich-Husemann-Klinik, Buchenbach
Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch Solidargemeinschaften
Durch das DVPMG hat der Gesetzgeber gemäß § 176 Abs. 1 S. 1 SGB V die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft als „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V anerkannt, sodass keine Versicherungspflicht in der GKV besteht.
Die Mitgliedschaft in der Solidargemeinschaft ersetzt somit eine Pflichtversicherung in der GKV oder PKV. Gesetzliche Anerkennung haben nur Solidargemeinschaften, die bis zum 20. Januar 2021 bestanden haben. Für Solidargemeinschaften, die nach diesem Datum gegründet wurden, ist eine gesetzliche Anerkennung der Mitgliedschaft hingegen ausgeschlossen, da der Gesetzgeber grundsätzlich weiterhin am dual ausgestalteten Krankenversicherungssystem festhalten möchte.
Gesetzlich anerkannte Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen sind:
- Samarita Solidargemeinschaft
- SOLIDAGO
- SpUKa Münster
- SUV Vechta
- Unterstützungskasse der JVA Bielefeld e.V.
Organisiert sind diese in einem eigenen Dachverband .
Gesetzlich noch nicht anerkannt aber geduldet ist die ARTABANA Deutschland Solidargemeinschaft e.V.
Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/solidargemeinschaften
Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch private Zusatzversicherungen
| Name | Leistungen | |
| AXA |
80% max. 2.000€ in 2Jahren bei Heilpraktikern | |
| BarmeniaGothaer | Tarife VZN und VENU: 80% bei Ärzte und Heilpraktiker | |
| Bavaria Direkt |
80% der Therapie- und Heilmittelkosten – bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr | |
| Die Continentale |
Tarif CEK-Plus: keine Erstattungsobergrenze | |
| HanseMerkur |
Tarife Ambulant Premium und Ambulant Exklusiv: 80% | |
| Inter Versicherungsgruppe |
Tarif INTER QualiMed Z Premium: 80% maximal 2.500 Euro pro Kalenderjahr | |
| UKV - Union Krankenversicherung |
80% für ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr |
|
| R+V Krankenversicherung |
Tarif N1U: 80% bis zu 2.400 Euro in 2 Jahren Ärzte und Heilpraktiker | |
Kostenübernahme nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis für Integrative Medizin
Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis " ist eine Orientierungshilfe zur Abrechnung von Leistungen der Naturheilkunde, komplementären und INtegrativen Medizin. Falls der Therapeut/die Therapeutin über keine eigene Approbation verfügt, sind die Leistungen nur im Rahmen ärztlich verordneter und kontrollierter Therapiekonzepte abrechnungsfähig. Der Einfachsatz darf maximal mit 2,3 multipliziert werden.
| Ambulante und stationäre Leistungen | GOÄ-Ziffern analog | Punkte | Einfachsatz |
|---|---|---|---|
|
Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik, |
870 | 750 | 43,72 |
|
Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik, |
871 | 150 | 8,74 |
|
Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik, |
870 | 750 |
43,72 |
|
Besprechung mit anderen ärztlichen oder nichtärztlichen Therapeuten über die Fortsetzung der Behandlung |
865 | 345 | 20,11 |
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur/zum Kostenübernahme, Sonderkündigungsrecht und Kassenwechsel gibt es im Internet unter:
- https://www.gesundheit-aktiv.de/images/Downloads/Erstattungen_gesetzliche_Krankenkassen_Januar_2021.pdf
- Urteil BFH zu steuerlicher Absetzbarkeit von AM Therapien als PDF