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Kostenübernahme

Informationen zur Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®

Ab dem 1. Januar 2027 können die Kosten für Leistungen der Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® in der ambulanten Versorgung nur noch von Selbstzahlenden, privaten Zusatzversicherungen oder von der Solidargemeinschaften übernommen werden.

Unberührt bleiben die Kostenübernahmen für ganzheitliche Behandlungen in den auf Grundlage der Anthroposophischen Medizin versorgenden Krankenhäusern. Nach der Studie des F.A.Z-Instituts und IMWF zählen sie zu den besten Kliniken Deutschlands:

Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch  Solidargemeinschaften

Durch das DVPMG hat der Gesetzgeber gemäß § 176 Abs. 1 S. 1 SGB V die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft als „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V anerkannt, sodass keine Versicherungspflicht in der GKV besteht.

Die Mitgliedschaft in der Solidargemeinschaft ersetzt somit eine Pflichtversicherung in der GKV oder PKV. Gesetzliche Anerkennung haben nur Solidargemeinschaften, die bis zum 20. Januar 2021 bestanden haben. Für Solidargemeinschaften, die nach diesem Datum gegründet wurden, ist eine gesetzliche Anerkennung der Mitgliedschaft hingegen ausgeschlossen, da der Gesetzgeber grundsätzlich weiterhin am dual ausgestalteten Krankenversicherungssystem festhalten möchte.

Gesetzlich anerkannte Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen sind:

Organisiert sind diese in einem eigenen Dachverband .

Gesetzlich noch nicht anerkannt aber geduldet ist die ARTABANA Deutschland Solidargemeinschaft e.V.

Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/lexikon/solidargemeinschaften

Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch private Zusatzversicherungen

     
 Name    Leistungen
AXA                                    
  80% max. 2.000€ in 2Jahren bei Heilpraktikern
BarmeniaGothaer   Tarife VZN und VENU: 80% bei Ärzte und Heilpraktiker
Bavaria Direkt                            
  80% der Therapie- und Heilmittelkosten – bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr
Die Continentale                  
  Tarif CEK-Plus:  keine Erstattungsobergrenze
HanseMerkur                               
  Tarife Ambulant Premium und Ambulant Exklusiv: 80%
Inter Versicherungsgruppe        
  Tarif INTER QualiMed Z Premium: 80% maximal 2.500 Euro pro Kalenderjahr
UKV - Union
Krankenversicherung
                
 

80% für ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr

R+V Krankenversicherung         
  Tarif  N1U: 80% bis zu 2.400 Euro in 2 Jahren Ärzte und Heilpraktiker

 

Kostenübernahme nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis für Integrative Medizin

Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis " ist eine Orientierungshilfe zur Abrechnung von Leistungen der Naturheilkunde, komplementären und INtegrativen Medizin. Falls der Therapeut/die Therapeutin über keine eigene Approbation verfügt, sind die Leistungen nur im Rahmen ärztlich verordneter und kontrollierter Therapiekonzepte abrechnungsfähig. Der Einfachsatz darf maximal mit 2,3 multipliziert werden.

Ambulante und stationäre Leistungen GOÄ-Ziffern analog Punkte Einfachsatz

Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik,
Malerei, Musik und Sprachgestaltung als
Einzelbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten

870 750 43,72

Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik,
Malerei, Musik und Sprachgestaltung als
Gruppenbehandlung, Mindestdauer 50 Minuten
je Teilnehmer

871 150 8,74

Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik,
Malerei, Musik und Sprachgestaltung, in Kleingruppen
bis 3 Teilnehmer, Mindestdauer 100 Minuten je Teilnehmer,
die Leistung kann in mehreren Sitzungen erfolgen

870 750

43,72

Besprechung mit anderen ärztlichen oder nichtärztlichen Therapeuten über die Fortsetzung der Behandlung

865 345 20,11

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur/zum Kostenübernahme, Sonderkündigungsrecht und Kassenwechsel gibt es im Internet unter: