Informationen zur Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®
Ab dem 1. Januar 2027 können die Kosten für Leistungen der Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® in der ambulanten Versorgung nur noch von Selbstzahlenden oder Zusatzversicherungen bzw. der Solidargemeinschaft Samarita übernommen werden.
Unberührt bleiben die Kostenübernahmen für ganzheitliche Behandlungen in den auf Grundlage der Anthroposophischen Medizin versorgenden Krankenhäusern. Nach der Studie des F.A.Z-Instituts und IMWF zählen sie zu den besten Kliniken Deutschlands:
- Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, Berlin
- Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke, Herdecke
- Die Filderklinik, Filderstadt
- Friedrich-Husemann-Klinik, Buchenbach
Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch die Samarita Solidargemeinschaft
| Kontakt | Leistungen |
|---|---|
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Die Samarita Solidargemeinschaft erfüllt gemäß § 176 SGB V die Voraussetzungen der anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bzw. vergleichbarer Ansprüche gem. § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VVG. Mitglied der Samarita Solidargemeinschaft kann grundsätzlich jeder werden, der nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. In der Regel werden die Kosten nach einer geltenden Gebührenordnung für Ärzte und oder dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erstattet. |
Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch private Zusatzversicherungen
| Name | Leistungen | |
| AXA |
80% max. 2.000€ in 2Jahren bei Heilpraktikern | |
| BarmeniaGothaer | Tarife VZN und VENU: 80% bei Ärzte und Heilpraktiker | |
| Bavaria Direkt |
80% der Therapie- und Heilmittelkosten – bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr | |
| Die Continentale |
Tarif CEK-Plus: keine Erstattungsobergrenze | |
| HanseMerkur |
Tarife Ambulant Premium und Ambulant Exklusiv: 80% | |
| Inter Versicherungsgruppe |
Tarif INTER QualiMed Z Premium: 80% maximal 2.500 Euro pro Kalenderjahr | |
| UKV - Union Krankenversicherung |
80% für ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr |
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| R+V Krankenversicherung |
Tarif N1U: 80% bis zu 2.400 Euro in 2 Jahren Ärzte und Heilpraktiker | |
Kostenübernahme nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis für Integrative Medizin
Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis " ist eine Orientierungshilfe zur Abrechnung von Leistungen der Naturheilkunde, komplementären und INtegrativen Medizin. Falls der Therapeut/die Therapeutin über keine eigene Approbation verfügt, sind die Leistungen nur im Rahmen ärztlich verordneter und kontrollierter Therapiekonzepte abrechnungsfähig. Der Einfachsatz darf maximal mit 2,3 multipliziert werden.
| Ambulante und stationäre Leistungen | GOÄ-Ziffern analog | Punkte | Einfachsatz |
|---|---|---|---|
|
Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik, |
870 | 750 | 43,72 |
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Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik, |
871 | 150 | 8,74 |
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Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik, |
870 | 750 |
43,72 |
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Besprechung mit anderen ärztlichen oder nichtärztlichen Therapeuten über die Fortsetzung der Behandlung |
865 | 345 | 20,11 |
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur/zum Kostenübernahme, Sonderkündigungsrecht und Kassenwechsel gibt es im Internet unter:
- https://www.gesundheit-aktiv.de/images/Downloads/Erstattungen_gesetzliche_Krankenkassen_Januar_2021.pdf
- Urteil BFH zu steuerlicher Absetzbarkeit von AM Therapien als PDF