Informationen zur Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®
Laut § 2 SGB V sind Heilmittel der „Besonderen Therapierichtungen“ aus dem Leistungskatalog der GKV nicht ausgeschlossen. Wie das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 22.03.2005 (Az: B 1 A 1/03 R) bestätigte, ist es Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erlaubt, die Kosten für im Rahmen der Anthroposophischen Medizin erbrachte Leistungen zu übernehmen. Zu diesen zählt die Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®. Als qualitätsgesichertes Heilmittel wird sie von Therapeuten erbracht, die ihre Qualifikation zur Erbringung dieser Leistung gegenüber dem Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.V. nachgewiesen haben.
Hierzu steht den GKV das Erstattungsverfahren nach § 13 SGB V zu Verfügung. Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist nicht erforderlich. Detaillierte Informationen gibt es unter https://www.presseportal.de/pm/8304/1037686 .
Einige Betriebskrankenkassen übernehmen die Kosten im Rahmen des Vertrags zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach den §§ 140 a ff. SGB V als Sachleistung. Das heißt, dass die an diesem Vertrag teilnehmenden Kassen die Kosten über eine Abrechnungsstelle an den zugelassenen Therapeuten entrichten. Die Versicherten gehen nicht in Vorleistung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung von einem am Vertrag teilnehmenden Arzt verordnet und von einem teilnehmenden Anthroposophischen Kunsttherapeuten (BVAKT) erbracht wird.
Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® im Erstattungsverfahren
Name |
Kontakt |
Kostenerstattung |
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Tel.: 0800 600 3000 |
Satzungsleistung bei Verordnung durch jeden Arzt mit Kassenzulassung und Mitgliedschaft des Therapeuten im BVAKT berechtigender Ausbildung bei jährlich maximal 20 Therapieeinheiten für anthroposophische Heilmittel |
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Tel.: 0800 22 46 255 |
bei Verordnung durch Arzt (GAÄD) mit Kassenzulassung und Mitgliedschaft des Therapeuten im BVAKT, 10 Einheiten, in begründeten Einzelfällen je nach Indikation weitere 12 Einheiten |
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Tel.: 0800 0213213 |
bei Verordnung durch Arzt mit Zusatzausbildung in AM und Kassenzulassung und Behandlung durch qualifizierten Therapeuten als Satzungsleistung 70% bis maximal 100 EURO jährlich. Zur Erstattung sind Verordnungen und spezifizierte Rechnungen einzureichen. |
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BARMER GEK |
Tel.: 0800 333 10 10 |
nach Einzelfallprüfung anteilig |
Am Rahmenvertrag teilnehmende Betriebskrankenkassen
Bundesweit geöffnet | Für MitarbeiterInnen und deren Angehörige |
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Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch die Samarita Solidargemeinschaft
Infos & Kontakt | Leistungen |
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Eine im Vorfeld und allgemein gültige Liste der Absicherung unterliegenden Heilmittel existiert nicht. Es besteht ein Rechtsanspruch auf eine professionelle und angemessene Absicherung im Krankheitsfall. Abgesichert ist eine angemessene, umfassende Krankenversorgung, deren konkrete Ausgestaltung sich nach ärztlichem Rat, Therapieplan und individuelleren Bedürfnisses des Mitgliedes richtet. In der zwanzigjährigen Praxis der Samarita geschah die medizinische Kostenübernahme stets einvernehmlich und nach bestem medizinischem Wissen. |
Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch private Zusatzversicherungen
Name | Kontakt | Leistungen |
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SDK Süddeutsche Krankenversicherung Naturheilverfahren Zusatzversicherung |
SDK Süddeutsche Krankenversicherung Hauptverwaltung Raiffeisenplatz 5 70736 Fellbach Tel. 0711 7372-7777 E-Mail: Tel.: 0800 2210221 Tarifinfos |
Erstattung der Kosten für Leistungen aus dem Bereich der Anthroposophischen Medizin inklusive Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® und alle weiteren im Hufelandverzeichnis aufgeführten Verfahren: im 1. Jahr bis 100 EURO im 2. Jahr bis 200 EURO ab dem 3. Jahr bis 1.000 EURO |
DKV Deutsche Krankenversicherung BonusMed Balance BABN |
DKV Deutsche Krankenversicherung AG 50933 Köln Aachener Straße 300 Tel.: 0800 3746-444 (gebührenfrei) E-Mail: https://www.dkv.com/ |
Erstattung von 80 % der Kosten für die vom im Rahmen der Alternativmedizin von einem Arzt oder Heilpraktiker verordneten Heilmittel bis maximal 600 EURO je Versicherungsjahr. Dazu gehört u.a. die Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® |
DKV Deutsche Krankenversicherung Ambulante Zusatzversicherung - KombiMed Ambulant Privat Tarif KAMP |
DKV Deutsche Krankenversicherung AG |
100 % für alle Leistungen von Heilpraktikern nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker bzw. gemäß Hufelandverzeichnis bei Begrenzung auf maximal 1.000 EURO pro Versicherungsjahr |
Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch privaten Vollversicherungsschutz der BARMENIA
Infos & Konatkt | Leistungen |
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Vollversicherung BARMENIA mit Schwerpunkt Naturheilkunde: einsA-expert 100% Servicetelefon bei Fragen rund um den Versicherungsschutz: |
Erstattung für Anthroposophische Medizin ambulant und stationär inklusive aller Heilmittel nach dem Hufelandverzeichnis zu 100% |
Kostenübernahme nach dem Hufelandverzeichnis
Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen" ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. In dieses sind seit 2009 Abrechnungsziffern für Heilmittel der Anthroposophischen Medizin aufgenommen. Falls der Therapeut/die Therapeutin nicht über eine eigene Approbation verfügt, sind die Therapien nur im Rahmen ärztlich verordneter und kontrollierter Therapiekonzepte abrechnungsfähig.
Ambulante und stationäre Leistungen | GOÄ-Ziffern analog | Punkte | Einfachsatz |
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Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® Plastik, Malerei, Musik und Sprachgestaltung als Einzelbehandlung Mindestdauer 50 Minuten |
870 | 750 | 43,72* |
Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® Plastik, Malerei, Musik und Sprachgestaltung als Gruppenbehandlung bis 6 Teilnehmer Mindestdauer 50 Minuten je Teilnehmer |
871 | 150 | 8,74* |
Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® Plastik, Malerei, Musik und Sprachgestaltung in Kleingruppen bis 3 Teilnehmer Mindestdauer 50 Minuten je Teilnehmer |
870 x 50% | 375 | 21,86* |
* Gebührenrahmen bis Faktor 2,3
Zu berücksichtigen ist, dass unter „Kleingruppen bis zu drei Teilnehmern“ (870 x 50%) auch die Abrechnung von Einzeltherapie in der Gruppe möglich ist. Der Einfachsatz darf maximal mit 2,3 multipliziert werden.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur/zum Kostenübernahme, Sonderkündigungsrecht und Kassenwechsel gibt es im Internet unter:
- http://www.damid.de/erstattungen-kosten.html
- https://www.gesundheit-aktiv.de/images/Downloads/Erstattungen_gesetzliche_Krankenkassen_Januar_2021.pdf
- Securvita informiert: Infoblatt 96 als PDF
- Urteil BFH zu steuerlicher Absetzbarkeit von AM Therapien als PDF
- Informationen zur Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch Gesetzliche Krankenkassen