Informationen zur Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®
Laut § 2 SGB V sind Heilmittel der „Besonderen Therapierichtungen“ aus dem Leistungskatalog der GKV nicht ausgeschlossen. Wie das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 22.03.2005 (Az: B 1 A 1/03 R) bestätigte, ist es Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erlaubt, die Kosten für im Rahmen der Anthroposophischen Medizin erbrachte Leistungen zu übernehmen. Zu diesen zählt die Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)®. Als qualitätsgesichertes Heilmittel wird sie von Therapeuten erbracht, die ihre Qualifikation zur Erbringung dieser Leistung gegenüber dem Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.V. nachgewiesen haben.
Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist nicht erforderlich. Detaillierte Informationen gibt es unter https://www.presseportal.de/pm/8304/1037686.
Zur Kostenübernahme stehen den GKV verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Einige Betriebskrankenkassen übernehmen die Kosten im Rahmen des Vertrags zur besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach § 140 SGB V als Sachleistung. Das heißt, dass die an diesem Vertrag teilnehmenden Kassen die Vergütung über eine Abrechnungsstelle direkt an die zugelassene Therapeutin/ den zugelassenen Therapeuten entrichten. Details zur Teilnahme für Patientinnen und Patienten an diesem Vertrag gibt es unter: https://www.damid.de/erstattung-kosten/integrierte-versorgung-patienten.html
Zum 01.01.2026 am Vertrag zur besonderen Versorgung mit Anthroposophischer Medizin teilnehmende Betriebskrankenkassen
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Bundesweit geöffnet | Für MitarbeiterInnen und deren Angehörige |
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Kostenübernahme im Erstattungsverfahren nach § 13 SGB V
Für die Kostenübernahme im Erstattungsverfahren nach § 13 SGB V treffen die Versicherten eine Vereinbarung mit ihrer Krankenkasse. Diese genehmigen die Kostenübernahme nach eigenen Kriterien. Dazu kann die Vorlage der ärztlichen Verordnung und eines Kostenvoranschlags der Therapeutin/ des Therapeuten gehören. Nach der Genehmigung und Abschluss der Therapie gehen die Versicherten in Vorleistung und legen die Rechnung der GKV zur Erstattung vor.
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Name |
Kostenerstattung | |
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Satzungsleistung bei Verordnung durch jeden Arzt mit Kassenzulassung und Durchführung von einem qualifizierten anthroposophischen Therapeuten. |
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bei Verordnung durch Arzt (GAÄD) mit Kassenzulassung und Mitgliedschaft des Therapeuten im BVAKT |
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bei Verordnung durch Arzt auf Privatrezept und Behandlung durch ein Mitglied des BVAKT bzw. dem Nachweis einer zur Mitgliedschaft im BVAKT qualifizierten Ausbildung. |
Anteilige Kostenübernahme durch Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen von Sondervereinbarungen und Bonusprogrammen
Die folgenden Angaben sind dem Vergleichsportal für Gesetzliche Krankenkassen unter https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/leistungsvergleich/naturheilverfahren/35/%C3%9Cbernahme+von+Anthroposophischer+Medizin entnommen. Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt können einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher kann die Kassensuche GmbH kann keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfall wenden sich Interessenten vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.
AOK Baden-Württemberg
Leistung für Therapie: Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/7/AOK+BadenW%C3%BCrttemberg
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Leistung für Therapie: Ja, max. 100,00 % und max. 150,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/5/AOK+RheinlandPfalzSaarland
BARMER
Leistung für Therapie: nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/20/BARMER
BERGISCHE KRANKENKASSE
Leistung für Therapie: Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für alle Versicherten
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/154/BERGISCHE+KRANKENKASSE
BKK Herkules
Leistung für Therapie: Ja, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/215/BKK+Herkules
BKK Werra-Meissner
Leistung für Therapie: Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/31/BKK+WerraMeissner
HEK - Hanseatische Krankenkasse
Leistung für Therapie: Ja, max. 70,00 % und max. 100,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/25/HEK++Hanseatische+Krankenkasse
IKK Brandenburg und Berlin
Leistung für Therapie: Ja, max. 80,00 % und max. 150,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/142/IKK+Brandenburg+und+Berlin
IKK Südwest
Leistung für Therapie: Ja, max. 100,00 % und max. 150,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/252/IKK+S%C3%BCdwest
KNAPPSCHAFT
Leistung für Therapie: Ja, max. 80,00 % und max. 50,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/336/KNAPPSCHAFT
novitas bkk
Leistung für Therapie: Ja, max. 100,00 % und max. 50,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/94/novitas+bkk
TK - Techniker Krankenkasse
Leistung für Therapie: Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für alle Versicherten
https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/22/TK++Techniker+Krankenkasse
Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch die Samarita Solidargemeinschaft
| Infos & Kontakt | Leistungen |
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Eine im Vorfeld und allgemein gültige Liste der Absicherung unterliegenden Heilmittel existiert nicht. Es besteht ein Rechtsanspruch auf eine professionelle und angemessene Absicherung im Krankheitsfall. Abgesichert ist eine angemessene, umfassende Krankenversorgung, deren konkrete Ausgestaltung sich nach ärztlichem Rat, Therapieplan und individuelleren Bedürfnisses des Mitgliedes richtet. In der zwanzigjährigen Praxis der Samarita geschah die medizinische Kostenübernahme stets einvernehmlich und nach bestem medizinischem Wissen. |
Kostenübernahme für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® durch private Zusatzversicherungen
| Name | Leistungen | |
| DKV Deutsche Krankenversicherung |
Alle Leistungen gemäß Hufelandverzeichnis | |
Kostenübernahme nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis für Integrative Medizin
Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis " ist eine Orientierungshilfe zur Abrechnung von Leistungen der Naturheilkunde, komplementären und INtegrativen Medizin. Falls der Therapeut/die Therapeutin über keine eigene Approbation verfügt, sind die Leistungen nur im Rahmen ärztlich verordneter und kontrollierter Therapiekonzepte abrechnungsfähig. Der Einfachsatz darf maximal mit 2,3 multipliziert werden.
| Ambulante und stationäre Leistungen | GOÄ-Ziffern analog | Punkte | Einfachsatz |
|---|---|---|---|
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Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik, |
870 | 750 | 43,72 |
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Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik, |
871 | 150 | 8,74 |
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Anthroposophische Kunsttherapie, Plastik, |
870 | 750 |
43,72 |
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Besprechung mit anderen ärztlichen oder nichtärztlichen Therapeuten über die Fortsetzung der Behandlung |
865 | 345 | 20,11 |
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur/zum Kostenübernahme, Sonderkündigungsrecht und Kassenwechsel gibt es im Internet unter:
- https://www.gesundheit-aktiv.de/images/Downloads/Erstattungen_gesetzliche_Krankenkassen_Januar_2021.pdf
- Urteil BFH zu steuerlicher Absetzbarkeit von AM Therapien als PDF