Fortbildungsordnung für Anthroposophische Kunsttherapeuten
Zur Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung der Anthroposophischen Kunsttherapie (BVAKT)® ist es notwendig, dass sich alle im Rahmen der Verträge zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin zugelassenen Anthroposophischen Kunsttherapeuten (BVAKT) regelmäßig zielgerichtet fortbilden.
Gemäß § 6 des Rahmenvertrags zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin mit den beigetretenen Kassen ist die Regelungskompetenz für die Fortbildung in Analogie § 125 Abs. 1 Ziff. 2 SGB V dem Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.V. zugeordnet. Mit dieser Fortbildungsordnung werden diese Fortbildungen strukturiert und in ihrer Regelmäßigkeit festgelegt.
Anerkannt werden Fortbildungen, die die Qualität:
- der Behandlung mit Anthroposophischer Kunsttherapie (BVAKT)® inklusive der fachbereichsspezifischen Anamneseerhebung und Diagnostik
- der Behandlungsergebnisse und
- der Versorgungsabläufe fördern bzw. positiv beeinflussen.
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