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Fortbildungs-
ordnung

Fortbildungsordnung für Anthroposophische Kunsttherapeuten

Zur Sicherstellung der Qualität der Heilmittelerbringung der Anthroposophischen Kunsttherapie (BVAKT)® ist es notwendig, dass sich alle im Rahmen der Verträge zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin zugelassenen Anthroposophischen Kunsttherapeuten (BVAKT) regelmäßig zielgerichtet fortbilden.

Gemäß § 6 des Rahmenvertrags zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin mit den beigetretenen Kassen ist die Regelungskompetenz für die Fortbildung in Analogie § 125 Abs. 1 Ziff. 2 SGB V dem Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie e.V. zugeordnet. Mit dieser Fortbildungsordnung werden diese Fortbildungen strukturiert und in ihrer Regelmäßigkeit festgelegt.

Anerkannt werden Fortbildungen, die die Qualität:

  • der Behandlung mit Anthroposophischer Kunsttherapie (BVAKT)® inklusive der fachbereichsspezifischen Anamneseerhebung und Diagnostik
  • der Behandlungsergebnisse und
  • der Versorgungsabläufe fördern bzw. positiv beeinflussen.

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