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Nachwuchs-
förderung

Nachwuchsförderung

Nachwuchskräfte können die  Ordentliche Mitgliedschaft im BVAKT auch über den Nachweis  der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung  und Qualifikation in Anthroposophischer Kunsttherapie (BVAKT)® erlangen.

Die Wege hierzu sind fast so vielfältig wie das Leben. Die Ausbildungsförderung für Therapeut:innen in Berufen der Anthroposophischen Medizin vergibt Stipendien für anerkannte berufsqualifizierende und Ausbildungsinstitute im deutschsprachigen Raum. 

Hierzu gehört u.a. der Teilzeitstudiengang Kunsttherapie-Sozialkunst an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft in Alfter: https://www.alanus.edu/de/studium/studiengaenge/detail/kunsttherapie-sozialkunst-bachelor-of-arts-teilzeit/29ea10429b356e47daaa9bad4fb50926/

Wer bereits über einen akademischen Abschluss in einem anderen Ansatz zur Kunsttherapie verfügt, kann die 1-jährige Praktiker-Weiterbildung in Klinisch-anthroposophischer Kunsttherapie am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke belegen:  https://www.hks-ottersberg.de/weiterbildung/kunsttherapie.php
Die Weiterbildungsteilnehmer:innen erhalten ein Gehalt und können, wie die Absolventen des Teilzeitstudiengangs Kunsttherapie/Sozialkunst, über bestehende Kooperationen die Ordentliche Mitgliedschaft nach der Richtline des BVAKT mit geringem Aufwand erlangen.

Darüber hinaus sind nach dem Konzept des Lebenslangen Lernens für in der Anthroposophischen Kunsttherapie Tätige mit entsprechenden Aus-, Weiter- und Fortbildungsnachweisen Individualanerkennungen und Ordentliche Mitgliedschaften möglich.