Nachwuchsförderung
Nachwuchskräfte können die Ordentliche Mitgliedschaft im BVAKT auch über den Nachweis der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung und Qualifikation in Anthroposophischer Kunsttherapie (BVAKT)® erlangen.
Die Wege hierzu sind fast so vielfältig wie das Leben. Gefördert werden z. B. vom Bundesministerium für Bildung und Forschung besonders motivierte Berufstätige, die sich mit einem Hochschulstudium weiterentwickeln wollen. Lebenslange Weiterbildung ist dem BMBF ein wichtiges Anliegen. Daher werden mit dem Aufstiegsstipendium Menschen gefördert, die mitten im Berufsleben stehen und den Schritt in ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule vollziehen: https://www.bmbf.de/de/das-aufstiegsstipendium-882.html
Gefördert wird z.B. der Teilzeitstudiengang Kunsttherapie/Sozialkunst an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft in Alfter: https://www.alanus.edu/de/studium/studiengaenge/detail/kunsttherapie-sozialkunst-bachelor-of-arts-teilzeit/29ea10429b356e47daaa9bad4fb50926/
Wer bereits über einen akademischen Abschluss in einem anderen Ansatz zur Kunsttherapie verfügt, kann die 1-jährige Praktiker-Weiterbildung in Klinisch-anthroposophischer Kunsttherapie am Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke belegen: https://www.hks-ottersberg.de/weiterbildung/kunsttherapie.php
Die Weiterbildungsteilnehmer*innen erhalten ein Gehalt und können, wie die Absolventen des Teilzeitstudiengangs Kunsttherapie/Sozialkunst, über bestehende Kooperationen die Ordentliche Mitgliedschaft nach der Richtline des BVAKT mit geringem Aufwand erlangen.
Darüber hinaus sind nach dem Konzept des Lebenslangen Lernens für in der Anthroposophischen Kunsttherapie Tätige mit entsprechenden Aus-, Weiter- und Fortbildungsnachweisen Individualanerkennungen und Ordentliche Mitgliedschaften möglich.