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Richtlinie
zur Aufnahme

Richtlinie zur Aufnahme Ordentlicher Mitglieder

Die Richtlinie zur Aufnahme Ordentlicher Mitglieder bildet die Basis zu einer ausbildungsübergreifenden Qualitätssicherung, welche die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung in Analogie zu § 124 SGB V einbezieht. Im Sinne des lebenslangen Lernens können alle erworbenen Kompetenzen angerechnet werden, die zu einer Qualifikation in Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® nach der Richtlinie führen. Dementsprechend können zur Beurteilung der Gleichwertigkeit von Ausbildung und Prüfung Nachweise zu Inhalt, Umfang und Dauer geprüft und 1:1 anerkannt werden.

Ein Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildung und Prüfung kann bei der Verwaltung angefordert werden.