Richtlinie zur Aufnahme Ordentlicher Mitglieder
Die Richtlinie zur Aufnahme Ordentlicher Mitglieder bildet die Basis zu einer ausbildungsübergreifenden Qualitätssicherung, welche die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung in Analogie zu § 124 SGB V einbezieht. Im Sinne des lebenslangen Lernens können alle erworbenen Kompetenzen angerechnet werden, die zu einer Qualifikation in Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® nach der Richtlinie führen. Dementsprechend können zur Beurteilung der Gleichwertigkeit von Ausbildung und Prüfung Nachweise zu Inhalt, Umfang und Dauer geprüft und 1:1 anerkannt werden.
Ein Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildung und Prüfung kann bei der Verwaltung angefordert werden.