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AKTUELLES

BAG KT fordert die Einbindung der Berufe in den Künstlerischen Therapien in die Kommission für Personalbemessung nach § 137n SGB V

Mit Hinweisen auf die Bedeutung der Musik- und Kunsttherapie u.a. für die Versorgung von schwerst und chronisch erkrankten Patientinnen und Patienten in somatischen Akutkliniken fordert die BAG Künstlerische Therapien den Einbezug ihrer fachlichen Expertise für die Bereiche Onkologie, Palliativmedizin und Neurologie. Deren durchgehende Beteiligung und Stimmrecht in der Kommission sollen Empfehlungen  über Wechselwirkungen und Synergieeffekten einer leitliniengerechten professionsübergreifenden Entwicklung beitragen.